Italien: Fremdes Land, andere Kultur, eigene Gesetze
Es ist eigentlich nicht so, als würde ein Urlauber in Italien nicht über die Runden kommen, ohne sich vorher genauestens über juristische Praktiken, Gesetze und Benimmregeln zu informieren, aber es gibt ein paar Sachen, bei denen es nicht schadet, wenn man sie weiß. Das kann jeder nachvollziehen, der schon mal auf dem Weg nach Italien in Österreich die Autobahnplakette vergessen hat oder die einfache Tatsache, dass es auch bei baulich voneinander getrennten Fahrstreifen außerhalb von Ortschaften grundsätzlich Tempolimits gibt.
Im Grunde sind die Verkehrsregeln in Italien jenen in Deutschland aber sehr ähnlich. Der Reisende sollte eine fluoreszierende Schutzweste für Pannenfälle dabei haben, er darf nicht besoffen fahren, muss sich anschnallen, darf nicht an schwarz-gelb markierten Bordsteinen parken und schon gar nicht in Naturschutzgebieten am Straßenrand. Außerdem darf man nicht ohne Freisprechanlage oder Stöpsel im Auto telefonieren – und wozu man in Italien Zebrastreifen auf Straßen pinselt, ist unseres Wissens noch nie schlüssig geklärt worden. Wer dort Kavalier ist, wird angeblich schuldig erklärt, wenn ihm jemand hinten drauf fährt.
Einen wichtigen Unterschied zur deutschen Regelung gibt es noch: im Kreisverkehr hat der Einfahrende Vorfahrt. Die Strafen bei Fehlverhalten im Straßenverkehr können empfindlich sein, wer aber außerhalb von Ortschaften maximal 90 fährt und auf den Autobahnen maximal 130 km/h, der ist sicher.
Es gibt aber noch eine Besonderheit in der italienischen Gesetzgebung, die relativ neu ist und nicht ganz leicht zu durchschauen. Es gibt ein Gesetz, nach dem Bürgermeister Strafen für Fehlverhalten in der Öffentlichkeit festsetzen können, wenn das Verhalten die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung stört. Die einen meinen, dass es sich hierbei schlicht um eine Finte handelt, mit der den auch in Italien klammen Kommunen eine zusätzliche Einnahmequelle verschafft wird, andere sind der Meinung, dass es sich um ein sinnvolles Instrument handelt, Probleme zu beseitigen, wo sie bestehen.
Beide Meinungen haben etwas für sich, es brächte schließlich nichts, für ganz Italien zu verbieten, in Rom in den Trevi-Brunnen zu springen. Und überall das Taubenfüttern zu untersagen, wo es doch vor allem auf dem Marcusplatz von Venedig ein Problem mit gesundheitlichen Konsequenzen für die Bevölkerung geworden ist, liegt ebenfalls nahe. Allerdings hat die Möglichkeit einige kuriose, kreative Blüten hervorgebracht – und für viele Ordnungsvergehen, denen sich Touristen schuldig machen können, gibt es nicht einmal passende Schilder.
So gibt es inzwischen Orte, an denen das Buddeln von Löchern im Strand untersagt ist. Woanders ist das Klappern mit Holzschuhen oder das Eisessen auf der Straße, das Küssen im Auto, das Rauchen in der Öffentlichkeit, das Verzehren von Brötchen ebenda, das Gespräch mit Prostituierten, das Aufhängen von Handtüchern auf Balkons oder das Tragen von Badeanzügen außerhalb des Strandes verboten.
Für Urlauber gilt, dass sie sich über ihren Urlaubsort ausgiebiger informieren sollten, als sie das bislang gewohnt waren – für einen Aufenthalt in Italien ganz ohne Ärger mit den Carabinieri.